Weniger Reklamationen wegen Fitnessstudio-Verträgen

Saarbrücken. "Die meisten Fitnessstudios haben sich mit einem großen Serviceangebot zu seriösen Dienstleistern an unserer Gesundheit gemausert", sagt Gabriele Koebnick von der Verbraucherzentrale Saarland. Gerichte hätten dafür gesorgt, dass für Bedingungen wie Laufzeit oder Kündigung inzwischen weitgehend klare Regelungen bestünden

 Eine junge Frau trainiert in einem Fitnessstudio. Foto: gms

Eine junge Frau trainiert in einem Fitnessstudio. Foto: gms

Saarbrücken. "Die meisten Fitnessstudios haben sich mit einem großen Serviceangebot zu seriösen Dienstleistern an unserer Gesundheit gemausert", sagt Gabriele Koebnick von der Verbraucherzentrale Saarland. Gerichte hätten dafür gesorgt, dass für Bedingungen wie Laufzeit oder Kündigung inzwischen weitgehend klare Regelungen bestünden. "Reklamationen sind hier spürbar zurückgegangen", so Koebnick. Grundsätzlich rate sie aber davon ab, Fitnessgebühren für längere Zeiträume vorauszubezahlen. "Für Einsteiger ist es besser, erst eine Probezeit zu vereinbaren und kürzere Vertragslaufzeiten zu wählen."

Im TC Fitnesstreff Güdingen werden Mitgliedsverträge über 12, 18 oder 24 Monaten sowie mit individuellen Laufzeiten angeboten. Ein Ausstieg aus dem Vertrag sei unter bestimmten Bedingungen möglich, sagt Inhaber Walter Müller. "Bei Umzug oder schwerer Erkrankung sind wir kulant", erklärt er. Im Falle einer Verletzung oder einer Schwangerschaft könne die Mitgliedschaft über einen bestimmten Zeitraum ruhen.

Ähnlich ist die Situation auch im Fitness Treff in Homburg. Inhaber Ralf Sattler trifft mit den Clubmitgliedern eine Fair-Play-Vereinbarung, die ein Vertragsende bei Wegzug oder gesundheitlichen Problemen gewährt. Zudem bestehe die Möglichkeit, eine Zeit lang zu pausieren. Wie in vielen Fitness-Studios kann man bei Ralf Sattler ein kostenloses Probetraining vereinbaren oder in Begleitung eines Clubmitglieds zwei Wochen lang den Club kennen lernen. Eine 14-tägige Probezeit bietet das Wellness Forum FC in Merzig. "Wir wollen die Kunden überzeugen und nicht überreden", erklärt Mitarbeiter Jörn Kräker. Bei Problemen mit dem Vertrag werde versucht, individuelle Lösungen zu finden. So könnten etwa bei finanziellen Schwierigkeiten Zahlungspausen vereinbart werden.

Gabriele Koebnick rät den Verbrauchern, die Beiträge monatlich zu bezahlen. "In vielen Clubs ist es üblich, Jahresbeiträge im Voraus zu erheben, bei Insolvenz des Fitness-Centers wird das Geld nicht zurückgezahlt", erklärt sie. Zudem müssten Verbraucher, deren Fitness-Center schließt, nicht bei einem anderen Club weiter trainieren. "Die Kunden haben das Recht, nicht verbrauchte Trainingsgebühren zurück zu verlangen. Sie können frei entscheiden, ob und bei welchem Fitness-Center sie in Zukunft trainieren wollen."

Für alle, die auf der Straße von Mitarbeitern eines Fitness-Centers angesprochen werden und anschließend einen Vertrag unterschrieben, gelten nach Angaben von Gabriele Koebnick besondere Bedingungen: "Wenn Verbraucher einen Fitnessvertrag abschließen, nachdem sie in einem Einkaufscenter oder auf der Straße angesprochen wurden, können sie ihre Entscheidung innerhalb von 14 Tagen widerrufen." Über dieses Recht muss sie der Anbieter informieren. "Falls das nicht geschehen ist, ist ein Widerrufrecht auch noch nach Ablauf der üblichen Frist möglich", sagt Koebnick.

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