Wer zahlt für Silvesterschäden?

Hamburg · Feuerwerk ist toll, gäbe es nicht die eine oder andere üble Überraschung: Mal fangen die Gardinen Feuer, mal bleiben nach einem lauten Knall die Ohren taub. Die gute Nachricht: Für die meisten Schäden kommen Versicherungen auf.

 An Silvester kommt es besonders oft zu Schäden. Zum Beispiel durch explodierende Böller. Foto: Becker & Bredel

An Silvester kommt es besonders oft zu Schäden. Zum Beispiel durch explodierende Böller. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Silvester zählt zu den schadenträchtigsten Nächten des Jahres. Hauptauslöser sind häufig fehlgeleitete Böller oder anderes Feuerwerk. Im Fall des Falles springen meistens Versicherungen ein. Zu den wichtigsten gehören die Haftpflicht- und die Hausratpolice. Die Wohngebäude- und die Unfallversicherung können ebenfalls nützlich sein. Betroffene sollten Schäden in Haus und Garten dokumentieren und erst nach Absprache mit dem Versicherungsunternehmen beseitigen. Doch welche Police greift wann?

Private Haftpflicht : Diese Police kommt generell für Fremdschäden auf. An Silvester passiert das schnell. Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten in Hemstedt-Ulzburg bei Hamburg beschreibt ein typisches Malheur: "Ich bin zu Gast bei Freunden, zünde ein Tischfeuerwerk, und das Mobiliar geht in Flammen auf." Weitere Silvesterklassiker sind Löcher, die Wunderkerzen in anderer Leute Kleidung brennen, oder Knallkörper, die in der Nachbarschaft geparkte Autos beschädigen. Solche Missgeschicke deckt die Haftpflicht genauso ab wie von Böllern zerdepperte Fensterscheiben im Haus nebenan.

Bei Vorsätzlichkeit können Verursacher nicht unbedingt mit Versicherungsschutz rechnen. Steckt jemand eine Rakete in die Manteltasche eines Bekannten, dürfe er kaum auf Hilfe von der Haftpflicht vertrauen, meint Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sollte die Gesellschaft trotzdem zahlen, nimmt sie ihren Kunden höchstwahrscheinlich in Regress. Von Kindern ausgelöste Schäden zahlen die Versicherungen unter den Voraussetzungen, die in der elterlichen Police vereinbart sind.

Hausratversicherung: Diese Versicherung leistet Wiedergutmachung für Verluste beim Inventar. Darunter fallen Möbel, Handys, Bücher, Gardinen, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte, die zum Beispiel eine versehentlich in die Wohnung fliegende Rakete in Brand setzt. Zudem sind auf Balkon und Terrasse stehende Gegenstände wie Grills, Blumen und Mülleimer abgesichert. Auch Löschschäden werden anerkannt.

Die Gesellschaften schauen sich in der Regel die gemeldeten Silvester-Schäden genau an. Sie prüfen, ob der Versicherungsnehmer eventuell eine Mitschuld trägt und die Leistung deswegen gekürzt werden kann. Um solchen Ärger zu vermeiden, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund, Fenster, Türen, Dachluken und Kellerfenster am Silvesterabend zu schließen. Darauf sollte man besonders achten, wenn man außer Haus feiert. Denn offene oder gekippte Fenster in der leeren Wohnung stuft die Hausratversicherung speziell in dieser Nacht als fahrlässiges Versäumnis ein.

Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung schützt Immobilienbesitzer vor Sachschäden, die explodierendes Feuerwerk anrichtet. Neben dem Haus an sich wird alle nicht bewegliche Habe ersetzt. Der Versicherungsvertrag gilt meistens auch für in Flammen aufgegangene oder beschädigte Gartenhütten und Garagen. Mieter sprechen bei Schäden an ihrem Balkon, an Fenstern oder Türen zuerst ihren Vermieter an. Er veranlasst die Reparatur und rechnet über seine Gebäudeversicherung ab.

Unfallversicherung: Raketen zu zünden, ist ein riskantes Vergnügen. Zerfetzte Hände, abgerissene Finger, taube Ohren gehören zu den üblichen Silvester-Verletzungen. Die Krankenkasse übernimmt die akute Behandlung und die Heilkosten. Bei bleibenden Schäden können Verbraucher ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Diese zahlt zum Beispiel Hilfsmittel, etwa Hörgeräte.

Für Missgeschicke an Silvester gilt die gleiche Regel wie sonst auch: Schäden sollten umgehend gemeldet werden. Unabhängig davon, ob man selbst einen Schaden verursacht hat oder geschädigt wurde, sagt Versicherungsexperte Oetzmann. Die Situation sollte sorgfältig dokumentiert werden. Gut geeignet sind Fotos und Rechnungen, die den Besitz der zerstörten Gegenstände belegen. Auf keinen Fall sollten Geschädigte in Eigenregie zur Soforthilfe greifen.

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