Hartes Strafmaß: Teilausschluss der FCS-Fans gegen Trier

Saarbrücken · Das Sportgericht des Fußball-Regionalverbands Südwest hat den 1. FC Saarbrücken mit einer drastischen Strafe belegt. Wegen Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger aus den Spielen gegen FK Pirmasens, Waldhof Mannheim, Eintracht Trier , den FC Homburg sowie den TSV Steinbach soll es nun am 9. April im Heimspiel gegen Aufstiegs-Mitkonkurrenten Trier einen sogenannten "Teilausschluss der Fans" geben.

Die Stehränge im Völklinger Hermann-Neuberger-Stadion bleiben geschlossen, nur die ohnehin kleine Sitzplatztribüne (594 Plätze) darf besetzt sein. Das Hinspiel im Trierer Moselstadion stand aufgrund massiven Einsatzes von Pyrotechnik beider Fangruppen vor dem Abbruch. Trier wurde zu 7500 Euro Geldstrafe verurteilt, der FCS hat gegen sein Urteil Widerspruch eingelegt, die Verhandlung ist für den 7. März terminiert.

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