Hans gegen DFB: Gütliche Einigung und Abfindung geplatzt

Frankfurt/Main · Im Streit zwischen dem DFB und seinem früheren Direktor Stefan Hans ist eine gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt im letzten Moment geplatzt. Auf den Vorschlag der vorsitzenden Richterin Ursula Schmidt bei der über dreistündigen Verhandlung gestern, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) seinem 54-jährigen Angestellten eine Abfindung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro bezahlt, ging dieser am Ende doch nicht ein. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

Zudem hätte Hans mit zusätzlichen 300 000 Euro rechnen können, weil die Kündigung des Arbeitsvertrags erst zum 31. Dezember dieses Jahres wirksam geworden wäre. Seine Anwältin plädierte jedoch dafür, dass dessen Pensionsansprüche bereits ab 63 Jahre gelten sollten. Da machte der DFB nicht mehr mit. "Wir sind ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Das ist nicht unser Privatgeld, über das wir hier verfügen", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch.

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