Wenn ein Hund den anderen beißt

St Barbara · Dass ihr Hund von einem anderen Hund gebissen wurde, war für Annette Kiefer-Sahner ein Schock. Verärgert war sie aber, weil der Hund keinen Maulkorb trug. Von der SZ wollte sie wissen, wann eine Maulkorbpflicht besteht.

Es sei ein Schock für sie gewesen, als sie die Verletzungen am Rücken ihres Hundes gesehen habe, sagt SZ-Leser-Reporterin Annette Kiefer-Sahner aus St. Barbara . Bisswunden, verursacht durch einen "Staffordshire-Mischling", wie sie erzählt.

Zu der Begegnung zwischen ihrem 13-jährigen Border-Collie/Cocker-Spaniel-Mix und dem anderen Mischling sei es gekommen, als ihr Mann kürzlich mit dem Hund gerade zu einem Spaziergang aufbrechen wollte. "Mein Mann war vor unserem Haus, als unsere Nachbarn Besuch bekamen, die den Staffordshire-Mischling dabei hatten", sagt Kiefer-Sahner. Als der Besitzer den Hund dann aus dem Auto holen wollte, habe dieser sich von der Leine losgerissen und sei sofort auf ihren Hund zugelaufen. "Er hat ihn im Genick gepackt und geschüttelt", sagt Kiefer-Sahner. Der Besitzer sei dann dazwischen gegangen und habe ihn losgerissen. "Der Hund war außer sich. Sein Besitzer musste aufpassen, dass er nicht selbst gebissen wird." Die Verletzungen seien zwar schlimm gewesen - der Besitzer habe allerdings die Tierarztrechnung gezahlt -, verärgert sei sie aber vor allem darüber, dass es überhaupt so weit kommen musste. "Ich dachte, dass für solche Hunde eine Maulkorbpflicht besteht, zumal dieser Staffordshire-Mischling bei uns im Wohngebiet schon einmal einen Dackel angegriffen und ihm in den Bauch gebissen hat", sagt Kiefer-Sahner.

Mit ihrer Annahme hat sie teilweise Recht, weiß Regine Collet, Leiterin der Ortspolizeibehörde Wallerfangen . Im Gegensatz zur Leinenpflicht, die auf allen öffentlichen Flächen besteht, gebe es keine generelle Maulkorbpflicht. "Diese besteht nur bei gefährlichen Hunden. Ist es zu einem Vorfalle mit einem Hund gekommen, der eine Person gebissen hat, wird dieser von einem unabhängigen Sachverständigen einem Wesenstest unterzogen. Je nachdem, wie dessen Gutachten ausfällt, kann eine Maulkorbpflicht ausgesprochen werden", erklärt Regine Collet.

Aber wie so oft gibt es auch hier eine Ausnahme, wie ein Blick in die "Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland" verrät. Denn unter Paragraf 6, "Sondervorschriften", ist festgehalten: "Die Ausbildung und das Halten von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier bedürfen einer Erlaubnis, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde durch einen Wesenstest mittels einer/eines für den Sachkundenachweis bestellten sachverständigen Tierärztin oder Tierarztes nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen."

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von einer SZ-Leser-Reporterin aus Wallerfangen . Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Telefonnummer (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

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