Kommunen befürchten Mehrbelastungen

Kreis Saarlouis. Eine Reform der Grundsteuer, die der Bundesfinanzhof (BFH) anmahnt, trifft bei Kommunen im Landkreis Saarlouis auf ein verhaltenes Echo. Zwar könnte eine Neuberechnung der wichtigen kommunalen Finanzierungsquelle neben mehr Steuergerechtigkeit auch mehr Einnahmen für Städte und Gemeinden bedeuten

Kreis Saarlouis. Eine Reform der Grundsteuer, die der Bundesfinanzhof (BFH) anmahnt, trifft bei Kommunen im Landkreis Saarlouis auf ein verhaltenes Echo. Zwar könnte eine Neuberechnung der wichtigen kommunalen Finanzierungsquelle neben mehr Steuergerechtigkeit auch mehr Einnahmen für Städte und Gemeinden bedeuten. Weil aber noch unklar ist, wie eine Reform aussehen soll, warnen Kommunen im Kreis vorab vor Mehrbelastungen für ihre Haushalte oder die Steuerzahler.Prinzipiell zu begrüßen"Grundsätzlich ist eine Reform der Grundsteuer und des betreffenden Erhebungsverfahrens zu begrüßen", erklärt Sabine Schmitt, Pressesprecherin der Stadt Saarlouis. Das stützt die Forderung des BFH: Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die so genannte Einheitsbewertung für Grundvermögen, beruhe auf veralteten Werten und widerspreche dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz. Grundvermögen auf Basis alter Werte zu bewerten, stelle zudem einen "unverhältnismäßigen Aufwand" dar, so die Stadt Saarlouis.Eine Reform der Erhebungsmethode, an der Finanzämter und Kommunen beteiligt sind, könnte die Höhe der Grundsteuer beeinflussen, die Haus- oder Grundbesitzer jährlich bezahlen. Interessenverbände warnenWährend Interessenverbände vor einer Erhöhung der Steuer warnen, fordert die Stadt Saarlouis "einen goldenen Mittelweg" zwischen vereinfachter, aber auch "gerechter" Besteuerung. Der Ruf einiger Bundesländer nach einer "Einfach-Grundsteuer" (die etwa nur noch die Grundstücksfläche und Art der Bebauung berücksichtigt, nicht mehr den Wert), sei kritisch zu sehen. Weder für Steuerzahler noch für Kommunen dürfe die Reform zu Belastungen führen. Wenn sich die Einnahmen aus der Grundsteuer (in Saarlouis rund 4,8 Millionen Euro) durch eine Reform verringern würden, so Sabine Schmitt, "müssten kommunale Leistungen zurückgeführt oder Einnahmeausfälle durch anderweitige Einnahmeerhöhungen kompensiert werden."Fatale Folgen für HaushalteEin Einnahmerückgang wäre angesichts ohnehin defizitärer Haushalte "für die Kommune fatal", sagt auch Eberhard Blaß (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach. Vor allem die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke sei eine "nicht unwichtige Einnahmegröße" (gesamtes Grundsteuer-Aufkommen: rund 1,3 Millionen).Eine Reform dürfe zudem nur "unter Berücksichtigung des dazu erforderlichen Verwaltungsaufwandes" erfolgen, sagt Bürgermeister Blaß. Nicht unbedingt notwendigDiese Einschätzung teilt die Stadt Lebach, die eine Reform für nicht unbedingt notwendig hält. Eine Neubewertung aller (auch alter) Grundstücke und Gebäude hätte laut Steffi Brendel vom Lebacher Steueramt "einen sehr hohen personellen Aufwand" bei Finanzämtern und Kommunen zur Folge.

HintergrundDie Grundsteuer ist das Produkt aus Grundsteuermessbetrag und örtlichem Hebesatz. Den Messbetrag legt das Finanzamt auf Grund derzeit veralteter Einheitswerte fest, die Beschaffenheit und Wert des Grundvermögens berücksichtigen. Mit dem Messbetrag multipliziert sich der örtliche Hebesatz einer Kommune. Er liegt im Landesdurchschnitt bei etwa 300 Prozent. Die Grundsteuer wird jährlich von Haus- und Grundstücksbesitzern geleistet. kes

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort