Bundesfinanzhof mahnt neue Grundlagen für Grundsteuer an

Berlin. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Länder ermahnt, die so genannte Einheitsbewertung für Grundvermögen, die maßgeblich für die Grundsteuer ist, neu zu berechnen.Für die Berechnung des Einheitswerts von Grundstücken werden zurzeit Referenzwerte von 1967 auf den aktuellen Wert hochgerechnet. In den östlichen Bundesländern bilden sogar Werte von 1935 die Grundlage

Berlin. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Länder ermahnt, die so genannte Einheitsbewertung für Grundvermögen, die maßgeblich für die Grundsteuer ist, neu zu berechnen.Für die Berechnung des Einheitswerts von Grundstücken werden zurzeit Referenzwerte von 1967 auf den aktuellen Wert hochgerechnet. In den östlichen Bundesländern bilden sogar Werte von 1935 die Grundlage. Der derzeitige Rückgriff auf Jahrzehnte alte Schätzungen sei in Bälde mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil. (Az: II R 60/08). Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. afp

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