Der Bürger ist für die Mülltonne vor seiner Tür verantwortlich

LEBACH · Nach dem Bericht über die Müllentsorgung in der Saarbrücker Zeitung vom 15. Februar wollte ein Leser aus Lebach wissen, wer die Verantwortung für die am Straßenrand zur Entleerung bereitgestellte Mülltonne hat. Er fragte unter anderem, wer bei einem Unfall haftet, der durch ein entleertes Müllgefäß verursacht wurde, das zum Beispiel durch starken Wind auf die Fahrbahn geweht wurde und dort mit einem Fahrzeug kollidierte.

 Die Mülltonne muss korrekt abgestellt werden. Foto: Wagner

Die Mülltonne muss korrekt abgestellt werden. Foto: Wagner

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Es könnte auch möglich sein, so ein zweites Beispiel des Lesers, dass die Entsorger des Lebacher Abfallzweckverbands (LAZ) die Tonne nicht genau an der Stelle abgestellt hatten, an der sie zur Entleerung stand, sondern auf dem Nachbargrundstück und sie dort eine Garageneinfahrt blockierte.

Klaus Peter, neben Arno Graf der zweite LAZ-Geschäftsführer, teilte auf SZ-Anfrage mit: "Prinzipiell müssen die Lebacher Bürger ihre Abfallgefäße zur Entleerung bereitstellen und danach wieder zum Standplatz auf ihrem Grundstück zurück bringen. Die Bereitstellung muss so erfolgen, dass keine Gefährdung durch sie möglich ist". In der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lebach heißt es im Paragraf 10, Absatz 7: "Die Abfallbehältnisse sind am Einsammeltag rechtzeitig unmittelbar am Rande der nächsten von dem Einsammelfahrzeug angefahrenen Straße bereitzustellen, und zwar so, dass keine Gefährdung durch die Abfallbehältnisse möglich ist und die Einsammlung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust erfolgen kann". Laut Peter gelte dies auch für die Bio- und Papiertonnen.

Bei Schäden, die auf ähnliche Art wie in den vom Leser konstruierten Fällen entstanden, könne die Haftungsfrage nur im konkreten Einzelfall entschieden werden, so der Hinweis des Geschäftsführers.

Bislang sei der LAZ noch nicht mit solchen oder ähnlichen Problemen konfrontiert worden.

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