Saarlouis zahlt Zuschuss zur WindelentsorgungRichtlinien für Windelzuschuss

Saarlouis. Der Stadtrat Saarlouis hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses für die Windelentsorgung "Saarlouiser Windelzuschuss" erlassen. Der Zuschuss wird erstmals ab Juli 2010 für das Jahr 2010 gewährt. Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Saarlouis. Der Stadtrat Saarlouis hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses für die Windelentsorgung "Saarlouiser Windelzuschuss" erlassen. Der Zuschuss wird erstmals ab Juli 2010 für das Jahr 2010 gewährt. Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Daneben werden behinderte sowie bedürftige Menschen, die an Inkontinenz leiden und in Besitz des Saarlouiser Sozialpasses sind, bezuschusst. Ziel des Saarlouiser Windelzuschusses ist die Entlastung von Familien bei den Kosten der Windelentsorgung. Der jährliche Zuschuss beträgt 50 Euro pro Kind oder inkontinente behinderte oder inkontinente bedürftige Person. Der Zuschuss wird nicht für Personen gewährt, die in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen leben. redDie Richtlinien und Anträge sind bei der Kreisstadt Saarlouis, Amt 50, Abt. Familie und Soziales, Telefon (0 68 31) 44 34 40 oder per E-Mail Familie@saarlouis.de erhältlich und sind im Internet veröffentlicht.

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