Commerçon will inklusive Schulen

Saarbrücken · Das Saarland will bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention „schrittweise“ und „behutsam“ vorgehen. Das teilte Kultusminister Ulrich Commerçon (SPD) bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs mit.

Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) hat gestern vor der Presse einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention an Schulen präsentiert. Darin wird der Unterricht an Regelschule für Schüler mit "sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf" zum Normalfall erklärt. Dennoch haben die Eltern ein Wahlrecht zwischen Regel- und Förderschule.

Wörtlich heißt es im Entwurf, die Regelschulen sollten sich zu "inklusiven Schulen" entwickeln. Sie sollten "grundsätzlich" allen Schülern einen "gleichberechtigten, ungehinderten und barrierefreien Zugang" im Sinne des saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes ermöglichen. Unter "barrierefrei" in diesem Sinne sind "Lebensbereiche" zu verstehen, die "für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".

Der Besuch einer Förderschule soll abweichend von diesem Regelfall möglich sein, wenn die Eltern das beantragen. In Ausnahmefällen soll der Besuch der Förderschule allerdings auch ohne einen Antrag der Eltern dann möglich sein, wenn "das Kindeswohl" dies erfordere. Eine umgekehrte Einschränkung, wonach der Besuch einer Regelschule gegen den Willen der Eltern möglich sein soll, wenn "das Kindeswohl" dies erfordere, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.

Commerçon betonte, dass das Saarland die Inklusion "behutsam" einführen wolle. Zunächst sollen ab dem Schuljahr 2014/15 "grundsätzlich" alle schulpflichtigen Kinder im Einzugsbereich einer Grundschule in deren Klassenstufe 1 aufgenommen werden. Vom Schuljahr 2015/16 an soll diese Regel analog auch für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien gelten. Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden dem Entwurf zufolge auch die beruflichen Schulen einbezogen.

Im "Vorblatt zum Gesetzentwurf", das der Minister gestern auf der Pressekonferenz nicht verteilte, wird angedeutet, dass die Umsetzung des Gesetzes nicht nur keine Kosten verursachen, sondern sogar Kosten einsparen soll. Darin heißt es, bei "Fortschreibung" der bisherigen Zunahme von Schülern mit anerkannten sonderpädagogischem Förderbedarf wäre es zu einem "Mehrbedarf an Lehrerstellen im Förderschulbereich" gekommen, der "nicht mehr durch einen Rückgriff auf die demografische Rendite darstellbar" gewesen wäre. Hinzu komme, dass die Förderschullehrkräfte künftig fest einer Regelschule zugeteilt würden, sodass deren Ressourcen "effektiver eingesetzt werden können". Und weiter: "Die Umsetzung der Inklusion soll mit dem vorhandenen Personal - unter Berücksichtigung des Einsparziels von 588 Lehrerstellen bis 2020 - bewältigt werden."

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