42-Jähriger wegen heimtückischen Mordes angeklagt

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 42-jährigen Mann aus Saarbrücken Anklage wegen Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben. Die Anklage wirft dem Angeschuldigten vor, am frühen Morgen des 8. Juli 2010 eine Frau in deren Wohnung in Wallerfangen mit einem Fäustel erschlagen zu haben

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 42-jährigen Mann aus Saarbrücken Anklage wegen Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben. Die Anklage wirft dem Angeschuldigten vor, am frühen Morgen des 8. Juli 2010 eine Frau in deren Wohnung in Wallerfangen mit einem Fäustel erschlagen zu haben. Er hatte die Frau am Abend zuvor in einer Gaststätte getroffen und sie nach Hause begleitet. Nach Angaben des Angeschuldigten, der sich seit dem 10. Juli in Untersuchungshaft befindet, habe das spätere Opfer ihn zuvor mit einem Hammer angegriffen. Er leugnet nicht, die Frau mit einem Fäustel erschlagen zu haben. Doch sei dies Notwehr gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt dies. Ihren Angaben zufolge muss die Frau entweder im Schlaf oder zumindest in einer Situation getötet worden sein, in der sie mit keinem Angriff rechnete. Die Staatsanwaltschaft weist allerdings darauf hin, dass jemand als unschuldig zu gelten hat, solange ihm nicht die Schuld nachgewiesen worden ist. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort