Neunkirchen erlässt eine Stellplatz-Satzung
Neunkirchen. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Zusammenkunft eine neue Satzung beschlossen, die detailliert festlegt, in welchem Umfang bei größeren Bauvorhaben Stellplätze für Autos nachzuweisen sind. Ausdrücklich ausgenommen sind jedoch Ein- und Zweifamilienhäuser. Bis 2004 mussten auch für solche Häuser Stellplätze zwingend eingeplant werden
Neunkirchen. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Zusammenkunft eine neue Satzung beschlossen, die detailliert festlegt, in welchem Umfang bei größeren Bauvorhaben Stellplätze für Autos nachzuweisen sind. Ausdrücklich ausgenommen sind jedoch Ein- und Zweifamilienhäuser. Bis 2004 mussten auch für solche Häuser Stellplätze zwingend eingeplant werden. Die neue Satzung betrifft gewerbliche Bauten, Mehrfamilienhäuser, Sportstätten, medizinische Einrichtungen, ja sogar Schulen, Spielhallen und Friedhöfe. Wer baut, aber keinen Platz fürs Parken hat, kann das durch eine Ablösesumme ausgleichen. Je nach Ortslage sind dafür pro gefordertem Stellplatz bis zu 7600 Euro fällig. mk