Streit am Gartenzaun beilegen: Rechtsanwalt Seimetz informiert

Weiskirchen · ,, Nachbarrecht " ist der Titel des Vortrags von Rechtsanwalt Karl Heinz Seimetz am Freitag, 30. September, ab 16 Uhr in der Gaststätte Paul Schmitt, Hauptstraße 95 in Weiskirchen . Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine zentrale Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Besonders unter Nachbarn sind Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Dennoch sind Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Seltenheit. Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenzen wachsen, ein Zaun der nicht gezogen wird oder frühmorgens knatternde Rasenmäher können Streitpunkte sein.

Hilfe bei der Schlichtung

Das zentrale Ziel des Nachbarschaftsgesetzes des Saarlandes ist es, Streit am Gartenzaun beizulegen oder bei dessen Schlichtung zu helfen. Es regelt die Rechte benachbarter Haus- und Grundstückseigentümer untereinander und gehört teilweise zum öffentlichen und teilweise zum bürgerlichen Recht. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die sich auf das nachbarschaftliche Miteinander auswirken können, sind beispielsweise in der Landesbauordnung, in den Lärm- und Immissionsvorschriften sowie in anderen Vorschriften des Bundes und der Länder enthalten.

Auskunft bei persönlichen Fragen

Das private Nachbarrecht ist in der Bundesrepublik sowohl durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. Der Referent wird insbesondere auf das saarländische Nachbarrecht eingehen, aber auch in anderen Gesetzen enthaltene Vorschriften zu diesem Themenkomplex beleuchten und steht darüber hinaus für persönliche Fragen zur Verfügung. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der Stiftung Demokratie Saarland , Europaallee 18, Saskia Guthörl, Tel. (06 81) 9 06 26 22 oder (06 81) 90 62 60; Fax (06 81) 9 06 26 25, E-Mail: sg@sdsaar.de.

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