Ex-Chefin einer Seniorenpension soll elf Bewohner in Betten festgehalten haben

Losheim · Freiheitsberaubung in elf Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einer 53-Jährigen aus Losheim vor. Die ehemalige Inhaberin einer Seniorenpension muss sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Saarlouis verantworten.



Die Heimaufsicht beim Sozialministerium hatte die Ermittler auf Missstände in der Einrichtung im Losheimer Ortsteil Britten hingewiesen. Im Mai und Juni 2015 soll die damalige Pensionschefin ohne notwendige richterliche Anordnung ihr Personal angewiesen haben, nachts bei elf
Heimbewohnern die Gitter an den Betten hochzustellen. Die betroffenen Senioren verfügten, so Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann, "allesamt über einen aktuellen, potentiellen und für das Pflegeteam erkennbaren Fortbewegungswillen". Im angeklagten Zeitraum von zwei Monaten sollen sie demnach "eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Fortbewegungsfreiheit erlitten" haben. Die Geschäftsführerin habe gewusst, dass für solche Maßnahmen ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Die Frau beruft sich auf die angebliche Zustimmung der Betreuer oder Angehörigen.

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