Anklage wegen Freiheitsberaubung

Losheim · . Freiheitsberaubung in elf Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einer 53-Jährigen aus Losheim vor. Die ehemalige Inhaberin einer Seniorenpension muss sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Saarlouis verantworten. Die Heimaufsicht beim Sozialministerium hatte die Ermittler auf Missstände in der Einrichtung im Losheimer Ortsteil Britten hingewiesen. Im Mai und Juni 2015 soll die damalige Pensionschefin ohne notwendige richterliche Anordnung ihr Personal angewiesen haben, nachts bei elf Heimbewohnern die Gitter an den Betten hochzustellen.

Die betroffenen Senioren verfügten, so Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann, "allesamt über einen aktuellen, potenziellen und für das Pflegeteam erkennbaren Fortbewegungswillen". Im angeklagten Zeitraum von zwei Monaten sollen sie demnach "eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Fortbewegungsfreiheit erlitten" haben. Die Geschäftsführerin habe gewusst, so heißt es in einer Pressemitteilung der Anklagebehörde, dass für solche Maßnahmen ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Die Frau beruft sich auf die angebliche Zustimmung der Betreuer oder Angehörigen der Patienten. Sie will aus Gründen der Gefahrenabwehr gehandelt haben. Den äußeren Tatablauf räume die frühere Pensionsbetreiberin ein. Die Staatsanwaltschaft vertritt den Standpunkt, dass die angeordneten Maßnahmen keinesfalls in besonderen Notfällen erfolgt seien, sondern vielmehr "stetig und systematisch".

Der Frau droht eine Freiheitsstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraf 239 für Freiheitsberaubung eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

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