Ratgeber für Studenten Was für ein Studium in Teilzeit beachtet werden muss

Gütersloh · (dpa) Wer ein Teilzeitstudium anstrebt, muss überprüfen, welche Stellen er informieren muss. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.

Für ein Studium in Teilzeit müssten Studenten nicht nur einen offiziellen Antrag an die Hochschule richten, sondern gegebenenfalls auch mit dem Bafög-Amt sprechen. Denn ein Anspruch auf Förderung bestehe dann nicht mehr. Darüber hinaus könne sich ein Teilzeitstudium auf die Krankenversicherung auswirken: Auch sie müsse daher in Kenntnis gesetzt werden.

Laut CHE studieren hierzulande derzeit rund sieben Prozent der Studenten in Teilzeit. Aktuell kann dem Hochschulkompass zufolge jeder achte Studiengang auf diese Weise absolviert werden.

(dpa)
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