Droht St. Wendeler Land ein Taxi-Notstand?

St. Wendel. Ein einheitlicher Taxi-Pflichtfahrbereich fürs Saarland würde allen Anbietern das gesamte Bundesland als Markt eröffnen. Bisher sind die Grenzen eng gesteckt. Was käme auf die Kunden im St. Wendeler Land zu? Wandern Chauffeure in die Ballungszentren ab, lassen ländliche Regionen wie den Landkreis St. Wendel links liegen? Fragen, die Kritiker stellen

St. Wendel. Ein einheitlicher Taxi-Pflichtfahrbereich fürs Saarland würde allen Anbietern das gesamte Bundesland als Markt eröffnen. Bisher sind die Grenzen eng gesteckt. Was käme auf die Kunden im St. Wendeler Land zu? Wandern Chauffeure in die Ballungszentren ab, lassen ländliche Regionen wie den Landkreis St. Wendel links liegen?Fragen, die Kritiker stellen. Einer derer, die auf Abstand zu diesem Einheitsbereich gehen, ist Michael Arnold vom Verkehrsbereich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) des Saarlandes in Saarbrücken. Der 36-Jährige befürchtet, dass Unternehmer die Provinz verlassen, um in Städte zu fahren, Kunden in Dörfern vergeblich auf Taxis warten (wir berichteten).

Dem widerspricht St. Wendels Landrat Udo Recktenwald (CDU, Foto: B&K/SZ): "Ich unterstütze die Forderung des Landesverbandes Verkehrsgewerbe Saarland (LVS), (...), ein einheitliches Pflichtfahrgebiet für das Saarland einzuführen." Ausnahmen dürfe es jedoch nicht geben. Recktenwald verlangt eine flächendeckende Zone. - Hintergrund: Zurzeit ist das Bundesland in acht solcher Pflichtfahrbereiche aufgeteilt. Sie entsprechen den fünf Landkreisen (Merzig-Wadern, St. Wendel, Neunkirchen, Saarpfalz, Saarlouis), dem Regionalverband Saarbrücken sowie den Städten Völklingen und St. Ingbert. Das bedeutet: In diesen Gebieten dürfen ausschließlich jene Taxiunternehmen an den ausgewiesenen Stellplätzen Kunden einsteigen lassen, deren Firmensitz in der entsprechenden Stadt, Gemeinde oder Kreis ist. Kunden, die vom Straßenrand aus herbeiwinken, sind für ortsfremde Fahrer bislang ebenso tabu.

Zumindest dies soll sich nach Recktenwalds Auskunft ändern. Zwar werde es dabei bleiben, dass nur ortsansässige Taxiunternehmen an den dortigen Stellplätzen mit ihren Wagen auflaufen dürfen. Doch so genannte Winketaxen seien überall erlaubt. Das heißt beispielsweise: Ein St. Wendeler Taxifahrer darf einen Kunden am Blieskasteler Straßenrand einsteigen lassen - was ihm bisher verboten ist.

Der St. Wendeler Landrat befürchtet mit Blick darauf nicht, dass die hiesigen Taxifahrer ihre Kunden im Regen stehen lassen: Die Chauffeure von hier dürften sich schließlich auch nicht nach einem geänderten Gesetz einfach sonst wo einreihen, um auf Kundenfang zu gehen.

Übrigens: Letztlich muss das Saar-Umweltministerium eine solche Gesetzesnovelle initiieren. Dazu Pressesprecherin Sabine Schorr: "Wir werden eine solche Änderung nicht forcieren. Wir überlassen dies den Unternehmen, Landkreisen und Kommunen." Diese müssten sich darüber einig werden. Vorgaben werde es von ihrer Landesbehörde nicht geben. Folglich sei es der Landesregierung alles andere als eilig in der Angelegenheit.

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