"Die Renaissance früherer Bestattungskultur"

Dudweiler. Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb (FBS) der Landeshauptstadt Saarbrücken bietet auf dem Friedhof in Dudweiler ab sofort Beisetzungen in unterirdischen Grabkammern an. In Feld 33 im Erweiterungsteil entstanden während einer Bauzeit von vier Monaten 204 unterirdische, geschlossene Grabkammern aus Beton

Dudweiler. Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb (FBS) der Landeshauptstadt Saarbrücken bietet auf dem Friedhof in Dudweiler ab sofort Beisetzungen in unterirdischen Grabkammern an. In Feld 33 im Erweiterungsteil entstanden während einer Bauzeit von vier Monaten 204 unterirdische, geschlossene Grabkammern aus Beton. Die Hinterbliebenen können die Gräber nach ihren Wünschen bepflanzen oder mit einer Platte abdecken (SZ vom 18. September).

"Diese neue Beisetzungsmöglichkeit erinnert an die unterirdischen Gruftbauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts, wie sie heute noch auf dem Friedhof St. Johann und dem Burbacher Waldfriedhof vorhanden sind", erklärt FBS-Werkleiter Uwe Kunzler: "Man kann diese Beisetzungsart als Renaissance früherer Bestattungskultur bezeichnen, insbesondere bei größeren Familiengrabstätten."

Im Vergleich zu der konventionellen Erdbestattung bietet eine solche Beisetzung zahlreiche Vorteile: Da die Grabstätte bereits mit Trittplatten aus Beton eingefasst ist und die Wege zum Grab fertig gestellt sind, können die Angehörigen bereits kurz nach der Beisetzung gärtnerisch tätig werden. Die Grabfundamente wurden bereits integriert, daher entfällt die Fundamentierung durch den Steinmetz. Grabmäler und -platten können kurz nach der Beisetzung angebracht werden, die üblichen Grabsenkungen treten bei dieser Form der Bestattung nicht auf. Sechs Mustergrabanlagen vor Ort vermitteln einen Eindruck verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten.

In den unterirdischen Grabkammern sind sowohl Körper- als auch Urnenbeisetzungen möglich. Das erstmalige Nutzungsrecht für Beisetzungen beträgt 15 Jahre und kann jederzeit individuell verlängert werden. Die Grabnutzungsgebühr für 15 Jahre beträgt für beide Beisetzungsarten 1455 Euro. Hinzu kommen die Bestattungsgebühren: 1300 Euro für Körperbeisetzungen und 710 Euro für Aschebeisetzungen.

Die gärtnerische Erstanlage sowie eine Jahres- oder Dauergrabpflege können individuell mit dem FBS oder der Dauergrabpflege-Treuhandstelle vereinbart werden. red

Mehr Infos gibt es bei der Friedhofskanzlei Dudweiler, Tel. (0 68 97) 9 97 23.

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