Autofahrerin muss nach tödlichem Unfall ins Gefängnis

Trier · Nach einem Unfall mit zwei Toten ist eine Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mordvorwurf habe sich nicht beweisen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Trier gestern. Der Verdacht, dass die Frau aus Ärger über einen Streit mit ihrem Freund ihr Auto absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt habe, "steht immer noch im Raum", sagte die Richterin. Aber es gebe keine Beweise. Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord. Vor gut einem Jahr war das Auto der 36-Jährigen auf der Bundesstraße 53 nahe Erden (Kreis Bernkastel-Wittlich) auf der Gegenfahrbahn mit einem Auto frontal zusammengestoßen. Dabei starben in ihrem Auto ihr Lebensgefährte (34) und eine 32-Jährige. Die Fahrerin wurde schwer verletzt. Die Verteidigung kündigte die Prüfung einer Revision an.

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