Richter: Preisvorgaben für Mobilfunk rechtens

Richter: Preisvorgaben für Mobilfunk rechtens Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verbraucherrechte beim Telefonieren mit dem Handy gestärkt. Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil hervorgeht, darf die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen

Richter: Preisvorgaben für Mobilfunk rechtens Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verbraucherrechte beim Telefonieren mit dem Handy gestärkt. Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil hervorgeht, darf die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Die Regulierungsbehörde hatte 2006 die Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze um etwa 16 Prozent gesenkt. Zu Recht, denn die Preise waren wegen monopolartiger Strukturen überhöht, argumentierten die Richter (Az.: BVerwG 6 C 14 bis 6 C 17.07). Gegen die Preisvorgaben hatten T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 geklagt. dpa IWF: US-Wachstum kommt zum StillstandWashington. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Wachstumsprognose für die USA massiv um einen Prozentpunkt auf 0,5 Prozent gesenkt. "Das Wachstum ist praktisch zum Stillstand gekommen, und wir erwarten, dass es auch über die nächsten Quartale hin schwach bleibt", sagte IWF-Chefökonom Simon Johnson gestern in Washington. dpa

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