Prozess Heute Urteil im Raubprozess

Zweibrücken · 43 Ermittlungsverfahren alleine gegen Haupttäter. Dennoch „Umdenkprozess“?

Am Dienstag wurde vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken der Prozess gegen zwei junge Männer fortgesetzt, die in der Nacht zu Rosenmontag 2016 einen Mann in der Alten Ixheimer Straße überfallen und ausgeraubt haben sollen. Da das Opfer sich inzwischen nicht mehr in Deutschland aufhält, kam es bei der Beweisaufnahme vor allem auf die Aussagen der Polizisten und weiterer Zeugen an.

Dem Mann hätten sich auf seinem Nachhauseweg plötzlich von der anderen Straßenseite drei Personen genähert, von denen eine ihn mit einem Klappmesser bedroht  und gefordert habe „alles rauszugeben“. Da er kein Bargeld bei sich führte, habe der Haupttäter, bekleidet mit schwarzen Handschuhen,  ihn durchsucht und dabei ein Handy und Zigaretten gefunden. Auch nach einem Auto in der Nähe sei gefragt worden.

Trotz Identifizierung vor Ort und nach Vorlage von Fotos stellte sich später durch Ermittlungen und Überwachungen der Polizei heraus, dass ein anderer junger Mann, der die Tat auch zugab, als Täter in Frage kam. Das Handy hatte er für zehn Euro verkauft.

Auch dieser Käufer konnte ermittelt und als Zeuge gehört werden. Da er auf Ladung am Dienstag nicht erschien, entschied die Kammer, ihn von der Polizei vorführen zu lassen. „Ich habe leider verschlafen“ entschuldigte sich der junge Mann dann auf dem Zeugenstuhl.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme gab die Jugendgerichtshilfe ihre Stellungnahme ab. Beide Angeklagten seien, obwohl einschlägig vorbelastet –  der Haupttäter mit 43 Ermittlungsverfahren –  während der Haft zu einem „Umdenkprozess“ gelangt und würden ein neues Bewusstsein an den Tag legen. Dies sei zu berücksichtigen.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagte zum Tatgeschehen beigetragen haben, es habe einen vorher abgesprochenen, gemeinsamen Tatentschluss gegeben. Sie forderte für den einen Täter zwei Jahre und für den Haupttäter sechs Jahre Einheitsjugendstrafe, unter Einbeziehung der bereits verhängten vier Jahre Haft aus dem Urteil des Landgerichts (Überfälle auf Pizzaboten und mehr). Der Verteidiger des Haupttäters plädierte, insbesondere wegen des umfassenden Geständnisses, der geleisteten Aufklärung und des im Fokus stehenden Sozialisierungsgedankens auf eine Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Beim zweiten Angeklagten sieht sein Verteidiger keine direkte Beteiligung, maximal eine Beihilfesituation. Auf nicht mehr als ein Jahr auf Bewährung plädierte der Anwalt. Das Urteil soll heute um 9.30 Uhr gesprochen werden.

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