Freiwilligen Feuerwehr Zweibrücken Zwischen Brandeinsatz und Ursachenforschung

Zweibrücken · (red) Darf eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, wenn sie oder er mit dem Privatauto zur Einsatzzentrale fahren, um zu einem Notfall auszurücken? Muss die Feuerwehr gar über einen richterlichen Beschluss verfügen, wenn sie für einen vermuteten Notfall eine Wohnung öffnet?

Das sind Fragen, mit denen sich die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Zweibrücken auf Initiative des Oberbrandmeisters Matthias Freyler und des Feuerwehrinspekteurs Frank Theisinger auf einer gut besuchten Fortbildungsveranstaltung beschäftigt haben. Gerade die jungen Zweibrücker Feuerwehrleute waren an den juristischen Fragen, die auch Rechtsanwältin Andrea Böwendorf und die beiden Polizeibeamte Thomas Gab und Reiner Stolz erläuterten sehr interessiert.

Für die rund 65 Wehrleute bei der Fortbildung waren auch die Ausführungen von Brandursachenermittler Stolz sehr interessant: Das Ziel der Feuerwehr ist die schnelle und effektive Brandbekämpfung. Der Polizeibeamte soll die mögliche Brandursache herausfinden. Durch den Löscheinsatz können aber auch relevante Spuren zerstört werden. Durch praktische Übungen wurden auch Überschneidungen und Kollisionen bei den Einsätzen verdeutlicht.

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