Duppré: Zweibrücken richtiger Standort für Oberlandesgericht

Zweibrücken. "Zweibrücken als Standort des Oberlandesgerichts zu wählen, ist nicht nur fachgerecht, sondern auch sachgerecht", erklärt Landrat Hans Jörg Duppré. Damit stimmt der Verwaltungschef des Landkreises Südwestpfalz der ursprünglichen Entscheidung der Landesregierung zu, die Oberlandesgerichte zusammenzulegen und den Sitz nach Zweibrücken zu legen

Zweibrücken. "Zweibrücken als Standort des Oberlandesgerichts zu wählen, ist nicht nur fachgerecht, sondern auch sachgerecht", erklärt Landrat Hans Jörg Duppré. Damit stimmt der Verwaltungschef des Landkreises Südwestpfalz der ursprünglichen Entscheidung der Landesregierung zu, die Oberlandesgerichte zusammenzulegen und den Sitz nach Zweibrücken zu legen. Die Diskussion wurde durch die Einsetzung einer Kommission wieder neu belebt (wir berichteten).Duppré hat Verständnis, dass die Koblenzer in der Diskussion ihre Interessen vertreten. Das würden die Südwestpfälzer auch machen. "Kein Verständnis habe ich aber für Argumente, die teilweise von herausgehobenen Persönlichkeiten hervor gebracht wurden, die nicht das dem Thema angemessene Niveau hatten." Der Südwestpfalz-Landrat erkennt, dass organisatorische Änderungen einen Eingriff darstellen. Es sei aber berechtigt, bei solchen Entscheidungen strukturpolitische und regionale Aspekte einfließen zu lassen. sf

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