Wahlen werfen ihre Schatten voraus

Zweibrücken. 27 651 Frauen und Männer waren am Stichtag 8. August berechtigt, am 4. September den Zweibrücker Oberbürgermeister zu wählen. "Bis zum Wahltag können es durch Sterbefälle oder Wegzüge aber weniger sein", erklärt Jörg Eschmann vom städtischen Hauptamt. Wenn bis zu einer möglichen Stichwahl am 18

Zweibrücken. 27 651 Frauen und Männer waren am Stichtag 8. August berechtigt, am 4. September den Zweibrücker Oberbürgermeister zu wählen. "Bis zum Wahltag können es durch Sterbefälle oder Wegzüge aber weniger sein", erklärt Jörg Eschmann vom städtischen Hauptamt. Wenn bis zu einer möglichen Stichwahl am 18. September niemand wegziehen oder sterben würde, waren es dann bisher 41 Wahlberechtigte mehr. Sie wurden in den beiden Wochen 18 Jahre alt oder sie wohnen am 18. September drei Monate in Zweibrücken.Insgesamt gibt es in der Stadt und den Stadtteilen 34 Wahllokale. Dazu kommen noch drei Briefwahllokale im Rathaus. Das größte mit 1192 Wahlberechtigten ist eines der drei Wahllokale in der Thomas-Mann-Schule in Ixheim, das kleinste mit 425 Wahlberechtigten im Dorfgemeinschaftshaus Hengstbach, wo die Wähler zwar im gleichen Haus wählen, aber in einem anderen Raum. Das Wahllokal in der Feuerwache wird wegen des Feuerwehrfestes am 4. September in die gegenüberliegenden Räume des Jobcenters im Gebäude der Polizeiinspektion verlegt.

Rund 300 Wahlhelfer sind bei der Oberbürgermeisterwahl im Einsatz. Neben den Wahlvorständen und den Schriftführern sind bis zu fünf Beisitzer in einem Wahllokal. Nach Einschätzung Eschmanns kostet der erste Wahlgang 15 000 Euro, eine mögliche Stichwahl rund 11 000 Euro. Bei einem zweiten Wahlgang fallen zum Beispiel die Stellenausschreibung und auch Bekanntmachungen weg. Eschmann: "Die Kosten für die Wahlhelfer oder die neuen Stimmzettel fallen wieder an."

Die fünf Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich bis zum 4. September noch vor. Unter anderem bei der Podiumsdiskussion des Pfälzischen Merkur am Dienstag, 23. August, 19 Uhr, in der Karlskirche. Doch bis gestern Nachmittag haben bereits 250 Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen abgeholt. Eschmann wollte dreieinhalb Wochen vor der Wahl noch keine Wertung vornehmen, ob es mehr Briefwähler werden, als bei früheren Oberbürgermeisterwahlen.

Im Gegensatz zu Landtags- oder Bundestagswahlen muss ein Wähler, der Briefwahl beantragt hat, auch Briefwahl machen. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Briefwahlschein zu beantragen: nur für die Wahl am 4. September, nur für die Wahl am 18. September oder für beide Wahltermine. Wer Briefwahl für beide Wahltermine beantragt hat, bekommt die Unterlagen zugeschickt, nachdem die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang gedruckt sind. Die Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung nach dem ersten Wahlgang nicht wegwerfen.

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