Zweibrücken Bürger dürfen im Rat Fragen stellen

Zweibrücken · Im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 23. Mai wird eine Einwohnerfragestunde durchgeführt, teilt die Stadt mit. Alle Einwohner haben die Möglichkeit, eine Frage aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen beziehungsweise Anregungen oder Vorschläge zu unterbreiten.

Die Eingabe ist bis spätestens Mittwoch, 16. Mai, schriftlich bei der Stadtverwaltung Zweibrücken, Haupt- und Personalamt, Schillerstr. 4, einzureichen. Sie muss den Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Stadt Zweibrücken) betreffen. 

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