Ludwigshafen muss keine weiteren Taxen erlauben

Neustadt/Weinstraße · Die Stadtverwaltung von Ludwigshafen muss keine weiteren Konzessionen für Taxibetriebe erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 3 K 879/13.NW und 3 K 662/14.NW).Damit scheiterten die Klagen zweier Interessenten für solche Konzessionen.

Sie hatten in den Jahren 2012 und 2013 bei der Stadtverwaltung mehrere Genehmigungen für den sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Taxen beantragt. Als die dafür zuständige Abteilung der Ludwigshafener Stadtverwaltung sie ihnen nicht erteilte, wehrten sie sich juristisch dagegen.

Die Stadtverwaltung argumentierte, dass weitere Konzessionen die ohnehin angespannte Geschäftslage der Taxiunternehmer weiter verschlechtern würden.

Die Kommune hatte die Entwicklung der Branche eine Zeit lang beobachtet und festgestellt, dass der Gewinn je Fahrzeug sank. Auch der mittlerweile zu zahlende Mindestlohn werde die finanzielle Lage im Taxigewerbe nicht entspannen, hieß es.

Die Verwaltungsrichter befanden, die Daten aus der Beobachtung des Taxigewerbes rechtfertigten die Einschätzung der Stadtverwaltung, dass weitere Genehmigungen ein sinnvolles betriebswirtschafliches Handeln nicht mehr ermöglichten. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist Berufung möglich.

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