Bewährungsstrafe für Regionalverbands-Mitarbeiter Milde Strafen im Korruptionsfall

Saarbrücken · Bordell-Zulassungen: Ex-Mitarbeiter des Regionalverbandes muss nicht ins Gefängnis

 Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der 45-jährige ehemalige Mitarbeiter des Regionalverbandes, der bei Genehmigungen für Etablissements im Rotlichtmilieu Geld kassiert hat, ist am Donnerstag vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Gegen seinen Komplizen, den 55-jährigen K., verhängte das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat, ohne Bewährung. Denn der 55-jährige K. musste sich zusätzlich wegen Drogenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.