Kommentar Ändern an Praxis will niemand etwas
Die europäischen Wettbewerbshüter wissen, dass sie Steuersätze nicht attackieren dürfen, weil diese zur Hoheit der Mitgliedstaaten gehören. Also etikettierte man das Entgegenkommen der irischen Behörden im Fall Apple zu staatlichen Beihilfen um, über deren marktverzerrende Wirkung Brüssel wacht.
15.07.2020
, 17:38 Uhr
Der Versuch ging schief. Das Gericht fragte, wo die Wertschöpfung stattfinde, da dort auch die Abgaben zu entrichten seien. Damit war Apple reingewaschen. Die eigentliche Frage heißt aber: Dürfen die Mitgliedstaaten die Körperschaftssteuer auf jeden beliebigen Satz senken, um Konzerne anzulocken? Dass dies unfair, wettbewerbsverzerrend und letztlich auch schädlich ist, wissen alle. Nur ändern will es niemand.