Zwischen Angst und trügerischer Sicherheit

Heinsberg. An der Entscheidung der Karlsruher Richter zerbrechen in Heinsberg die letzten Hoffnungen: Karl D. bleibt in Freiheit. Er wird weiter in dem nordrhein-westfälischen Dorf wohnen, mitten unter den 1400 Einwohnern. Die Polizei wird vor dem Haus stehen - wie gewohnt rund um die Uhr. Und die Eltern werden ihren Kindern einschärfen, draußen vorsichtig zu sein

Heinsberg. An der Entscheidung der Karlsruher Richter zerbrechen in Heinsberg die letzten Hoffnungen: Karl D. bleibt in Freiheit. Er wird weiter in dem nordrhein-westfälischen Dorf wohnen, mitten unter den 1400 Einwohnern. Die Polizei wird vor dem Haus stehen - wie gewohnt rund um die Uhr. Und die Eltern werden ihren Kindern einschärfen, draußen vorsichtig zu sein. Manche dürfen erst gar nicht mehr allein auf die Straße. In dem kleinen Dorf werden sie das als Dauerzustand akzeptieren müssen. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben gestern die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den haftentlassenen Sexualstraftäter (58) abgelehnt. Er hat drei Mädchen vergewaltigt und sadistisch gequält, dafür lange gesessen. Nun ist er raus und trotzdem noch gefährlich.

Für die Menschen im Ort ist die Gerichtsentscheidung kaum zu begreifen. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht", sagt Erich Kahlen. Er wohnt nur ein paar Häuser von Karl D. entfernt. Im Ort nennen ihn alle nur so, obwohl sie seinen richtigen Namen kennen. Kahlen fährt von Karlsruhe nach Hause, tief enttäuscht. In den letzten 318 Tagen hat er vor dem Haus des unerwünschten Nachbarn mit anderen protestiert, jeden Abend von 18 bis 20 Uhr. Zum Schluss waren es nicht mehr viele, die noch aushielten.

Der Ex-Häftling war nach seiner Entlassung zu seinem Bruder nach Heinsberg gezogen. Anfangs war die Stimmung im Ort explosiv. Sogar von einer drohenden Hexenjagd war die Rede. Dann kam die Polizei mit ihrer Rund-um-die-Uhr-Bewachung, mit der Zeit verstummten auch die Thekengespräche. Die Fernsehteams verschwanden. Es wurde ruhig, scheinbar normal. Alle hofften sie auf Karlsruhe, auch wenn sich mit der Zeit die Skepsis einschlich. Sie war berechtigt.

Die Richter sahen keine gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Der Ex-Häftling sei zwar gefährlich, aber das sei keine neue Erkenntnis. Damit gebe es keine Möglichkeit für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. "Ich bedauere diese Entscheidung", sagte der Heinsberger Bürgermeister Wolfgang Dieder (CDU). "Mit einer solchen Situation kann sich sicher niemand abfinden", meint er - auch wenn die Leute damit umgehen müssten. "Meine Tochter muss zum Joggen abends in den Keller aufs Laufband gehen", erzählt Kahlen. Trotz Polizeipräsenz hält er die Sicherheit im Ort für trügerisch. Karl D. sei seinen Beobachtern schon mehrfach mit Tricks entkommen. Das bestätigt auch der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt: "Der treibt seine Spielchen mit der Polizei." Für Wendt gibt es keine Sicherheitsgarantie - zumal die Polizei gar nicht die Personalstärke dafür habe. Deshalb fordert er die elektronische Fußfessel und ein schärferes Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort