Verfassungsgericht lehnt Entlassung aus Sicherungsverwahrung ab

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines seit zehn Jahren in Sicherungsverwahrung sitzenden Straftäters auf sofortige Freilassung abgelehnt. Bis zur endgültigen Entscheidung des Falles wiege das "Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit" schwerer als das Interesse des Klägers an sofortiger Freiheit, begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines seit zehn Jahren in Sicherungsverwahrung sitzenden Straftäters auf sofortige Freilassung abgelehnt. Bis zur endgültigen Entscheidung des Falles wiege das "Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit" schwerer als das Interesse des Klägers an sofortiger Freiheit, begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung. Der unter anderem wegen Zuhälterei Verurteilte hatte sich mit seiner Klage und dem Eilantrag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg berufen. In dem Straßburger Urteil war Deutschland wegen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines anderen Gewaltverbrechers verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte in der vergangenen Woche angeordnet, dass ein saarländischer Sextäter aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung wieder auf freien Fuß gesetzt werden muss.afp/red

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