"Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten"

Herr Schneider, brauchen wir eine Rolle rückwärts bei Hartz IV?Schneider: Nein. Die Reform hat sich bewährt. Tatsache ist, dass die Arbeitslosigkeit seit Bestehen des Gesetzes sensationell stark gesunken ist. Im Krisenjahr 2009 haben wir die zweitniedrigste Arbeitslosenzahl seit 1994 registriert

Herr Schneider, brauchen wir eine Rolle rückwärts bei Hartz IV?

Schneider: Nein. Die Reform hat sich bewährt. Tatsache ist, dass die Arbeitslosigkeit seit Bestehen des Gesetzes sensationell stark gesunken ist. Im Krisenjahr 2009 haben wir die zweitniedrigste Arbeitslosenzahl seit 1994 registriert.

Könnte das an der guten Konjunktur der Vorjahre gelegen haben?

Schneider: Konjunkturelle Erholungen hatten wir auch schon früher. Aber die haben es nie vermocht, die Zahl der Arbeitslosen unter das Niveau zu drücken, das vor der jeweils voran gegangen Rezession existierte. Mit wirtschaftlicher Entwicklung allein lässt sich das augenblickliche Phänomen nicht erklären.

Die SPD plädiert dafür, dass ältere Langzeitarbeitslose ihre Ersparnisse für die Rente in voller Höhe behalten dürfen. Bislang liegt das Schonvermögen nur bei 250 Euro pro Lebensjahr. Eine sinnvolle Idee?

Schneider: Das kann die SPD nicht ernsthaft wollen. Theoretisch hat ja auch ein Vorstandschef Anspruch auf Hartz IV. Dass diese Person bei Arbeitslosigkeit von ihrem Vermögen nichts abzugeben braucht, dürfte kaum im Sinne der Sozialdemokraten sein.

Kein Änderungsbedarf?

Schneider: Die geltenden Anrechnungsreglungen beim Schonvermögen sind zweifellos zu radikal. Aber deshalb muss man das Kind nicht gleich mit dem Bade ausschütten. Beim Schonvermögen muss es eine Obergrenze geben, um Extremfälle auszuschließen.

Union und FDP wollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose verbessern, um den Arbeitsanreiz zu stärken. Was halten Sie davon?

Schneider: Nichts. Solche Pläne sind auch nicht neu. Früher hieß das Kombilohn. Heute spricht die FDP vom Bürgergeld. All diese Ideen haben einen zentralen Schwachpunkt: Entschieden werden muss, an welcher Einkommensschwelle die staatliche Bezuschussung der Niedriglöhne auslaufen soll. Dadurch kommt es jedoch automatisch zu Verwerfungen, weil es heute schon Leute gibt, die an dieser Einkommensschwelle arbeiten.

Können sie das erklären?

Schneider: Diese Leute sagen sich dann: Warum noch Vollzeit arbeiten, wenn man auch in Teilzeit gehen kann und trotzdem genauso viel verdient, weil der Staat die Lohndifferenz ausgleicht? Die FDP-Pläne für das Bürgergeld führen sogar dazu, dass sich mit Teilzeit in bestimmten Einkommensgruppen mehr verdienen lässt als mit einem Vollzeitjob. Auf diese Weise rutschen Menschen in eine Subvention, denen der Staat gar nicht helfen müsste und die den Staat am Ende völlig überfordern würden.

Durch einen flächendeckenden Mindestlohn könnte der Staat Kosten sparen.

Schneider: Diese Rechnung würde nur dann aufgehen, wenn keiner deshalb seinen Job verliert und die Arbeitgeber im Niedriglohnsektor weiter genügend Arbeitsplätze bereitstellen. Aber daran habe ich große Zweifel. Warum bei höheren Arbeitskosten mehr Arbeitsplätze entstehen sollen, lässt sich kaum schlüssig erklären.

Haben Sie eine Lösung parat?

Schneider: Eine Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen ist der falsche Weg. Stattdessen müssten Betroffene eine Gegenleistung für die Hilfe des Staates erbringen und in jedem Fall einer Arbeit nachgehen. Die müsste zwar im Bedarfsfall von den Kommunen bereitgestellt werden, aber letztlich wird dadurch jede Tätigkeit im freien Markt attraktiv, die schon geringfügig höher entlohnt wird, als es der Hartz-IV-Leistung entspricht. Um das umzusetzen brauchen wir nicht unbedingt neue Gesetze. In einigen Kommunen wird dieses Modell nämlich bereits mit Erfolg praktiziert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort