BGH-Urteil Entscheidung über Cookies obliegen dem Nutzer
Karlsruhe · Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die Zustimmung des Nutzers. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Streit zwischen dem Online-Gewinnspiele-Anbieter Planet49 und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.
28.05.2020
, 18:10 Uhr
Ein voreingestellter Haken zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer. Der Senat habe das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der seit 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung ausgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch (I ZR 7/16).
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