BGH-Urteil Entscheidung über Cookies obliegen dem Nutzer

Karlsruhe · Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die Zustimmung des Nutzers. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Streit zwischen dem Online-Gewinnspiele-Anbieter Planet49 und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Ein voreingestellter Haken zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer. Der Senat habe das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der seit 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung ausgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch (I ZR 7/16).

Cookies speichern Online-Daten auf der Festplatte des Nutzers. Bei einem späteren Besuch der Webseite werden mit ihrer Hilfe die Nutzer wiedererkannt. Cookies werden auch dazu verwendet, Verbrauchern individuelle Werbung anzuzeigen.

(dpa)
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