Streit um künstliche Ernährung Bundesrichter: Längeres Leben ist kein Schaden

Karlsruhe · Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie das Leben und damit auch das Leiden eines Patienten etwa durch künstliche Ernährung verlängern. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag eine Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage im Fall eines schwer kranken Manns zurück, der bis zu seinem Tod durch eine Magensonde künstlich ernährt worden war.

Es verbiete sich, Weiterleben als Schaden anzusehen, erklärten die Bundesrichter. (Az. VI ZR 13/18).

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