Streit um künstliche Ernährung Bundesrichter: Längeres Leben ist kein Schaden
Karlsruhe · Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie das Leben und damit auch das Leiden eines Patienten etwa durch künstliche Ernährung verlängern. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag eine Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage im Fall eines schwer kranken Manns zurück, der bis zu seinem Tod durch eine Magensonde künstlich ernährt worden war.
02.04.2019
, 20:40 Uhr
Es verbiete sich, Weiterleben als Schaden anzusehen, erklärten die Bundesrichter. (Az. VI ZR 13/18).