Saar-Innenminister begrüßte Gesetzesverschärfung Einbrechern drohen nun höhere Strafen

Berlin/Saarbrücken · Unter einem Jahr Haft kommen Einbrecher künftig nicht mehr davon. Den Gesetzentwurf von Justizminister Maas hat das Kabinett gebilligt.

Symbolbild

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Foto: picture alliance / Frank Rumpenh/Frank Rumpenhorst

Deutlich schärfere Strafen sollen künftig in Deutschland mögliche Wohnungseinbrecher abschrecken. Das Bundeskabinett brachte gestern eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang ist hier ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - in "minder schweren Fällen" nur eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohnungen gar nicht mehr geben.

Union und SPD hatten sich zwar bereits Ende März im Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen verständigt. Streit gab es jedoch noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler mit richterlicher Genehmigung die Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen. Sie können also jene Daten abfragen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei Straftaten wie Mord und Terror möglich.

"Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen - und bei den Opfern traumatische Folgen haben können", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Allein die Gesetze zu verschärfen, werde aber nicht ausreichen, mahnte er. "Entscheidend wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenschaft zu ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben." Dazu seien mehr Polizisten in Deutschland nötig.

Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) begrüßte die Gesetzesverschärfung. Sie sei "ein notwendiger Schritt in der gemeinsamen Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls". So werde das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt. Bouillon erinnerte aber auch daran, dass das Saarland bei Wohnungseinbruchdiebstahl zuletzt einen Rückgang von 20,1 Prozent verzeichnet habe - doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Als Gründe nannte der Minister die Bearbeitung von Einbrüchen durch drei spezialisierte Polizei-Einheiten im Saarland, landesweite Kontrolltage sowie Informations- und Präventionsveranstaltungen der Saar-Polizei.

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