Laumann will Patienten bei Behandlungsfehlern stärken

Berlin · (afp) Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat eine Erleichterung der Beweislast für Versicherte bei Behandlungsfehlern gefordert. "Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war", erklärte Laumann gestern. Das sei in der Praxis "sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich". Ein solcher Nachweis sei in der Medizin kaum zu führen, insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnähmen oder Vorerkrankungen hätten. "Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist", erklärte Laumann.

Auch die Krankenkassen müssten verpflichtet werden, Patienten beim Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Nach wie vor liegt die Beweislast bei Behandlungsfehlern grundsätzlich beim Patienten. Lediglich bei groben Fehlern müssen Ärzte seit einer Neuregelung im Jahr 2013 nachweisen, dass der Fehler nicht die Ursache des Schadens war. Laumann forderte zudem, dass die Patienten künftig Zugriff auf ihre Daten haben sollen, die in der geplanten elektronischen Patientenakte hinterlegt werden.

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