Heftiger Streit um mehr Rechte für Patienten

Berlin. Der von Gesundheits- und Justizministerium gestern vorgelegte Entwurf für ein Patientenrechtegesetz hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Bei Opposition und Experten überwiegt teils deutliche Kritik - große Krankenkassen begrüßen den Gesetzentwurf. Die Rechte von Patienten sollen damit zum ersten Mal in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt werden

Berlin. Der von Gesundheits- und Justizministerium gestern vorgelegte Entwurf für ein Patientenrechtegesetz hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Bei Opposition und Experten überwiegt teils deutliche Kritik - große Krankenkassen begrüßen den Gesetzentwurf. Die Rechte von Patienten sollen damit zum ersten Mal in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt werden. Bisher sind sie in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen - zum Teil lückenhaft - geregelt. Wesentliches steht nicht im Gesetz, sondern ist Richterrecht. Das geplante Gesetz wird das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern. Für den Patienten bringt es ein Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung und das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen. Bei einfachen Behandlungsfehlern bleibt es dabei, dass der Patient den Fehler und den Zusammenhang mit dem Schaden nachweisen muss. Bei groben Behandlungsfehlern aber muss der Behandelnde künftig beweisen, dass ein bewiesener Fehler nicht geeignet war, den Schaden herbeizuführen. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, der Gesetzentwurf sorge für einen angemessenen Ausgleich im Arzt-Patienten-Verhältnis.SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte den Entwurf als "klassische Mogelpackung der FDP". In nur ganz wenigen Fällen müsse der Arzt beweisen, dass er keine Fehler gemacht habe. Dies sei schon jetzt der Fall. Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, bemängelte, dass die Beweislastumkehr nur die aktuelle Rechtsprechung umsetze, lobte aber das geplante Einsichtsrecht in die Patientenakte. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller meinte, das Vertrauen zwischen Patienten, Kassen und Ärzten erhalte ein neues Fundament.

Die Gesundheitsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ilona Köster-Steinebach, hätte sich weitergehende Veränderungen gewünscht. dpa/kna/dapd

Foto: dpa

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