Was Patienten beim Verdacht auf Behandlungsfehler tun können

Düsseldorf · 14 828 angezeigten Fällen von ärztlichen Behandlungsfehlern ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Vorjahr nachgegangen. Bei einem Verdacht sollten Patienten sich beraten lassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten.

 Wer nach einer Operation einen Behandlungsfehler vermutet, kann sich von Experten kostenlos beraten lassen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

Wer nach einer Operation einen Behandlungsfehler vermutet, kann sich von Experten kostenlos beraten lassen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

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Hat man als Patient das Gefühl, dass dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sollte man das nicht einfach hinnehmen. Als Betroffener sollte man sich nicht scheuen, den Arzt direkt zu fragen, ob ihm ein Fehler passiert ist. "Er ist bei konkreten Nachfragen verpflichtet, darauf zu antworten", sagt Regina Behrendt, Referentin für Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zu dem Gespräch solle man am besten einen Zeugen mitnehmen. Denn als Patient hat man bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler die Beweislast. Deshalb empfiehlt Behrendt ein Patiententagebuch. Dort hält man zum Beispiel den Namen des behandelnden Arztes, der Schwester, die Daten, an denen Behandlungen oder Beratungen stattgefunden haben, sowie den Namen und die Adresse des Bettnachbarn in der Klinik fest. Und natürlich sollte man Dinge, bei denen einem etwas komisch vorkommt, notieren.

Grundsätzlich können Patienten sich für eine Beratung an ihre Krankenkasse wenden. Gibt es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler , sind die Kassen verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. "Die Versicherung kann direkt die Abrechnungsunterlagen auf Unregelmäßigkeiten prüfen und so unter Umständen Hinweise für einen möglichen Behandlungsfehler finden", erklärt Behrendt. Gibt es diese Anhaltspunkte, kann die Versicherung ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen.

Außerdem kann sich ein Patient bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die Schlichtungsstelle der Bundesärztekammer wenden. Voraussetzung sei aber, dass der Arzt mit der Schlichtung einverstanden sei, erläutert Behrendt. Das ist ebenso wie die Beratung und Unterstützung der Krankenkassen kostenlos. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist durch eine Schlichtung eine außergerichtliche Einigung möglich.

"Deutet sich an, dass es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, sollte man auch einen Fachanwalt für Medizinrecht einschalten, zumindest für ein Beratungsgespräch", rät Regina Behrendt. Dabei werde man auch über Verjährungsfristen informiert. Die Anwaltskosten müsse der Patient jedoch selbst tragen. "Auch wenn man vor Gericht geht, hat man ein finanzielles Risiko", sagt Behrendt.

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