Kommentar Kein Schlussstrich nach dem Urteil

Das Urteil ist das härteste, das einem Angeklagten widerfahren kann. Lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung, eine besondere Schwere der Schuld. Keine Chance, nach 15 Jahren freizukommen. Der Täter von Halle hat im Prozess auch keinerlei Reue gezeigt.

 Hagen Strauss

Hagen Strauss

Foto: Robby Lorenz

Im Gegenteil, er hat sogar angekündigt, nach einer möglichen Freilassung erneut Jagd auf Menschen machen zu wollen. So jemand gehört dauer­haft weggesperrt.

Ein Schlussstrich kann und darf mit dem Urteil nicht gezogen werden. Die Tat zeigt, was aus Hass und Verblendung inzwischen möglich sein kann in Deutschland. Erinnert sei auch an die Anschläge von Hanau. Rassismus und Antisemitismus breiten sich wieder zunehmend aus in der Gesellschaft. Offene Beleidigungen und Drohungen sind an der Tagesordnung, speziell im Netz. Der Angreifer von Halle hatte viele Verbündete, zwar nicht bei der Ausführung seiner Terrorattacke, aber zumindest im Denken. Das ist beängstigend. Darauf muss der Staat stärker reagieren, die Sicherheitsbehörden sind mehr denn je gefordert. Denn es gilt mehr denn je: Erst das unsägliche Wort, dann die unsägliche Tat.

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