Urteil: Bahn muss aktiv über Verspätungen informieren

Münster · Die Deutsche Bahn muss aktiv an allen Bahnhöfen über Zugausfälle und Verspätungen informieren und kleinere Haltestellen entsprechend nachrüsten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az.

: 16 A 494/13). Ein Hinweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Die Bahnhofsbetreiberin im Bahn-Konzern, die DB Station & Service, hatte gegen eine entsprechende Anordnung des Eisenbahnbundesamtes geklagt und hat nun bereits in zweiter Instanz verloren. Die Pflicht zur Information ergebe sich aus der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung von 2007, so das Gericht. Danach seien die Fahrgäste über Verspätungen "zu unterrichten" und nicht lediglich darüber zu informieren, wo sie sich informieren könnten.

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