Neuer Peggy-Prozess endet mit Freispruch

Bayreuth · Mit einem Freispruch für den geistig behinderten Ulvi K. ist der erneute Mordprozess um die seit 13 Jahren spurlos verschwundene Peggy zu Ende gegangen.

Das Landgericht Bayreuth hob gestern eine frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an dem Mädchen auf. "Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagte Richter Michael Eckstein. Das Landgericht ordnete zugleich ein neues psychiatrisches Gutachten an. Es soll geklärt werden, ob Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er seit 13 Jahren wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist.

Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Zwei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn die neun Jahre alte Schülerin im oberfränkischen Lichtenberg tötete, um einen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Eine Leiche wurde allerdings nie gefunden. Ulvi K. hatte die Tat 2002 überraschend gestanden, die Angaben aber später widerrufen.

In dem neuen Prozess schloss der Gutachter ein falsches Geständnis nicht mehr aus. "Es sei denkbar, dass Ulvi K. frühere Erlebnisse und Vorhalte aus den Vernehmungen in seinem Geständnis zusammengeführt habe", zitierte der Richter aus dem Gutachten. "Das Geständnis mit Divergenzen und Ungereimtheiten kann keine Grundlage für eine Verurteilung sein", sagte Eckstein.

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