„Mensch darf nicht zur Ware werden“

München · Das Europäische Patentamt (Epa) hat gestern ein Patent auf Spermien widerrufen, die nach Geschlecht sortiert sind. Das Patent einer britischen Firma hatte sowohl tierische als auch menschliche Spermazellen umfasst, die für eine künstliche Befruchtung nach Geschlecht vorsortiert sind.



Damit gab die Münchner Behörde der patentkritischen Organisation Testbiotech Recht, die Einspruch eingelegt hatte. Christoph Then von Testbiotech sprach von einem Teilerfolg. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, seien derartige Patente grundsätzlich weiter möglich: "Es ist nicht hundertprozentig ein Erfolg für uns, weil das Patentamt der Meinung ist, dass Teile des Patents hätten aufrechterhalten werden können." Das Patentamt argumentierte nämlich, dass Verfahren zur Auswahl des Geschlechts beim Menschen unter gewissen Umständen erlaubt seien - etwa bei Erbkrankheiten. Deshalb könne darauf auch ein Patent erteilt werden. Kritiker Then stellt sich gegen die Ansicht: "Der Mensch darf nicht zur Ware werden. Es gibt aber immer wieder Versuche, den menschlichen Körper über das Patentrecht kommerziell auszubeuten." Die Gesetze ließen bislang zu große Spielräume. "Wir fordern deswegen die Politik auf, für klare Grenzen im Patentrecht zu sorgen."

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