Lesbisches Paar muss Samenspender Auskunft über sein Kind geben

Hamm/Düsseldorf · Hat ein Mann einem lesbischen Paar mit Kinderwunsch eine Samenspende überlassen, hat er nach der Geburt ein Recht auf Auskunft über die Entwicklung des Kindes. Die Auskunft könne nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn sie dem Kindeswohl schaden könne, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 13 WF 22/14).

In dem Fall geht es um eine lesbische Frau, die sich weigerte dem Samenspender Auskunft zu geben. Der Mann habe die Frauen mit Telefonaten und E-Mails "terrorisiert". Dabei wählte er auch vulgäre und beleidigende Ausdrücke. Das ändere aber nichts an seinem Auskunftsanspruch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort