"Kinder wollen diese innere Leerstelle füllen"
Berlin. Kinder haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist, auch wenn es sich um einen anonymen Samenspender im Rahmen einer künstlichen Befruchtung handelt. Das hatte das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch in einem spektakulären Urteil festgestellt (wir berichteten)
Berlin. Kinder haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist, auch wenn es sich um einen anonymen Samenspender im Rahmen einer künstlichen Befruchtung handelt. Das hatte das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch in einem spektakulären Urteil festgestellt (wir berichteten). Der Richterspruch wirft eine Reihe von Problemen auf, die nun wohl per Gesetz geklärt werden müssen.Schätzungsweise 100 000 Kinder sind seit den 1970er Jahren durch eine künstliche Befruchtung mit dem Samen anonymer Spender in Deutschland gezeugt worden. Ob dieser Trend auch nach dem jüngsten Richterspruch in Hamm anhält, wird von Experten bezweifelt. "Das Urteil gibt Anlass, eine gesetzgeberische Klarstellung der Rechtslage zu prüfen", meinte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfaktion im Bundestag, Andrea Voßhoff (CDU), gegenüber unserer Zeitung. Das betreffe zum einen den Auskunftsanspruch. Er muss nach dem Urteil neu und zugunsten des Kindes geregelt werden. Es gehe aber auch um Unterhalts- und Erbschaftsfragen, meinte Voßhoff. Ähnlich sieht es der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann. Die Samenspende sei für viele Paare, die sich ein Kind wünschten, aber dazu nicht selbst in der Lage seien, ein guter Weg, um sich diesen Wunsch zu erfüllen. "Die Frage ist jetzt, ob es dafür auch künftig Samenspender geben wird."
Anonyme Samenspender wollen natürlich nicht in die Pflichten eines Vaters eintreten. Sie tun es für Geld. Pro Spende werden je nach Samenbank zwischen 90 und 110 Euro fällig. Durch den jüngsten Richterspruch sind die Erfolgsaussichten einer von den Nachkommen angestrengten Vaterschaftsfeststellungsklage nun aber enorm gestiegen.
Im vorliegenden Fall droht dem Arzt sogar Zwangshaft, wenn er den Namen des Spenders nicht preisgibt. "Der Samenspender hätte nach geltender Rechtslage alle Rechte und Pflichten der leiblichen Vaterschaft, wenn er als Vater festgestellt wird", erläuterte Buschmann. Damit sei er zumindest dem Risiko einer Unterhaltsklage ausgesetzt. "Für so etwas muss der Gesetzgeber gewappnet sein." Jetzt müsse das Bundesjustizministerium über entsprechende Alternativen nachdenken. Denkbar sei zum Beispiel, ein durch anonyme Samenspende gezeugtes Kind wie eine Adoption zu behandeln, so Buschmann. Dabei gehen die Unterhaltspflichten auf die neuen, nicht-leiblichen Eltern über.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung, in der sich psychosoziale Fachkräfte mit entsprechender Spezialisierung zusammengeschlossen haben, dringt auf rechtliche Klarstellungen. Allerdings unter einem ganz anderen Aspekt. "Das Dilemma ist, dass das Bundesverfassungsgericht seit 1989 mehrfach geurteilt hat, dass junge Menschen ein Auskunftsrecht haben, aber die Ärzte bis zum Jahre 2007 solche Unterlagen nach zehn Jahren vernichten konnten", meinte ihre Vorsitzende Petra Thorn gegenüber unserer Zeitung. Thorn tritt dafür ein, die Anonymität der Samenspender generell abzuschaffen. Entsprechende Regelungen gibt es seit 1986 in Schweden und seit 2005 in England. Ein Rückgang der Samenspenden sei dadurch nicht zu befürchten, so Thorn.
Im Interesse der Spender müssten gleichzeitig aber jegliche Unterhaltsverpflichtungen und Erbansprüche ausgeschlossen werden. "Das eine muss Hand in Hand mit dem anderen gehen." Die Sorge vor einer Klagewelle hält Thorn für unbegründet. Den Nachkommen gehe es darum, "die Spender kennenzulernen, diese innere Leerstelle zu füllen und keine Unterhaltsforderungen zu stellen". Insofern habe man es mit zwei getrennten juristischen Feldern zu tun.
Dass diese Felder noch vor der Bundestagswahl mit gesetzlichen Mitteln beackert werden, gilt jedoch als ausgeschlossen. Im Bundesjustizministerium hieß es gestern, zunächst einmal müsse der Wortlaut des Urteils geprüft werden. Und das kann dauern.