Bahn muss an Mini-Bahnhöfen besser informieren

Münster · Die Deutsche Bahn muss ihre Fahrgäste auch auf kleinen Bahnhöfen über Verspätungen oder Zugausfälle informieren. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied gestern, dass Aushänge mit der Telefonnummer einer Service-Hotline nicht ausreichen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre von dem Richterspruch aber nur ein kleiner Teil der bundesweit rund 5500 DB-Bahnhöfe betroffen. Die Bahn kann gegen die Entscheidung Revision einlegen (Az. 16 A 494/13). Zur Begründung verwies das Gericht auf die europäische Fahrgastrechte-Verordnung. Danach seien Reisende über Verspätungen zu unterrichten und nicht bloß darüber zu informieren, wo Informationen für sie bereitgestellt würden.

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