Hinweisschilder auch auf dem Straßenstrich?

Kondompflicht Hinweisschilder auch auf dem Straßenstrich? Zum Artikel „Kondompflicht per Aushang“ (Ausgabe vom 12. Mai) Hut ab! So habe ich mir das vorgestellt.

Aushangpflicht in den Bordells. Die Ordnungsämter prüfen, ob Hinweisschilder dort angebracht sind. In den Häusern, wo das nicht der Fall ist, kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Hoffentlich müssen wir nicht bei der Behörde neue Mitarbeiter einstellen, um die Mehraufgaben zu bewältigen. So ist das bei uns. Erst werden Gesetze verabschiedet, dann erst überlegt, wie man sie umsetzt. Bei den Verbotsschildern für Hundehäufchen ist es ähnlich. Wenige beachten sie. Wer etwas nicht verstehen will, macht weiter wie vorher. Es bleibt das Gefühl: Man hat etwas getan. Mein Vorschlag: Bitte auch auf dem Straßenstrich an die Hinweisschilder denken!

Dietmar Zenner, Hemmersdorf

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