Verbrauchertipp Haftpflicht für Schäden durch kleine Kinder

Hamburg · (dpa) Kinder müssen für Schäden, die sie verursachen, bis zum siebten Geburtstag, im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten, nicht haften. Hätten die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, blieben die Geschädigten unter Umständen auf dem Schaden sitzen, erklärt der Bund der Versicherten.

Wer einen Streit mit den Geschädigten vermeiden möchte, kann eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt. Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 15 Millionen Euro betragen.

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