Verbrauchertipp Private Haftpflicht springt für Schäden beim Grillen ein

Hamburg · (dpa) Der Einsatz von Brandbeschleunigern beim Grillen ist gefährlich. Kommt es zu Schäden, weil jemand Spiritus auf die glühenden Kohlen gießt, muss der Verursacher haften. Wichtig sei deshalb eine Privathaftpflichtversicherung, erklärt der Bund der Versicherten. Sie verhindere, dass der Verursacher mit seinem Privatvermögen für die Folgekosten einer Stichflamme aufkommen müsse.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden aber nur, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Kann kein Schuldiger ermittelt werden, bleiben die Geschädigten unter Umständen auf dem Schaden sitzen. Man sollte daher mit eigenen Versicherungen vorsorgen, um sich und sein Eigentum abzusichern. Die Hausratversicherung deckt beispielsweise auch durch Brand verursachte Schäden an eigenen Möbeln und Kleidungsstücken ab.

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