Gewinnspielteilnahme am Arbeitsplatz kein Grund zur Kündigung

Düsseldorf · Telefonanrufe vom Büro bei einer kostenpflichtigen Gewinnspiel-Hotline können einem Mitarbeiter den Job kosten - sie rechtfertigen aber nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab einer Angestellten Recht, die gegen ihre Entlassung geklagt hatte (AZ: 12 Sa 630/15).Die Angestellte habe mit der Gewinnspiel-Teilnahme zwar ihre Pflichten verletzt, so die Richter.

Eine fristlose Kündigung sei aber nicht gerechtfertigt. Schließlich habe die Frau in ihren Pausen telefoniert, und der Umfang der privaten Telefonnutzung sei vom Arbeitgeber nicht eindeutig geregelt gewesen. Der Bürokauffrau war es im Prinzip gestattet, von ihrem Telefon am Arbeitsplatz private Anrufe zu tätigen, ohne für diese zahlen zu müssen. Über Sonderanrufe gab es aber keine Vereinbarung. Die Frau hatte in ihren Pausen mehrmals bei einem Gewinnspiel mitgemacht. Jeder Anruf kostete 50 Cent. Als der Arbeitgeber die Anrufe in Rechnung gestellt bekam, räumte die Frau die Telefonate ein und bot an, die 18,50 Euro Kosten zu erstatten. Der Arbeitgeber kündigte ihr dennoch fristlos.

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