Gericht: Arge muss gegebenenfalls teurere Wohnung zahlen

Dortmund. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger aus triftigen Gründen in eine teurere Wohnung umzieht, muss die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender (Arge) die höheren Unterkunftskosten auch dann zahlen, wenn sie den Umzug vorab nicht genehmigt hat. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor

Dortmund. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger aus triftigen Gründen in eine teurere Wohnung umzieht, muss die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender (Arge) die höheren Unterkunftskosten auch dann zahlen, wenn sie den Umzug vorab nicht genehmigt hat. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor. Die Richter stellten klar, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich seien. Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin aus Bochum mit einer sechsjährigen Tochter. Sie war in eine teurere Wohnung umgezogen, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten war. Als Grund gab sie an, dass ihre Tochter wegen der Schimmelsporen krank geworden sei. Eine Berufung gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu. dapd

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