Gebühren für Darlehenskonto unzulässig

Karlsruhe. Banken dürfen für ein Darlehenskonto keine Kontogebühren von Privatkunden verlangen. Solche Klauseln seien unwirksam, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/10). Die Bank führe ein solches Konto nur für ihre Buchhaltung, begründeten die Richter

Karlsruhe. Banken dürfen für ein Darlehenskonto keine Kontogebühren von Privatkunden verlangen. Solche Klauseln seien unwirksam, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/10). Die Bank führe ein solches Konto nur für ihre Buchhaltung, begründeten die Richter. Der Bankkunde werde durch seinen Kreditvertrag oder einen Zins- und Tilgungsplan informiert, von einem Darlehenskonto aber habe er nichts. Deswegen könne er auch nicht verpflichtet werden, dafür zu zahlen. dpa/lnw

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